Der Energieausweis 


Rechtlich abgesichert mit dem richtigen Energieausweis

Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Bei Fragen zum Thema Energieausweis helfen wir Ihnen gerne weiter und vermitteln Ihnen einen passenden Ansprechpartner.
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Die 2 Formen des Energieausweises: 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in Ihrer Erstellung deutlich unterscheiden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Sie haben Fragen zum Energieausweis? Kontaktieren Sie uns.

Wir klären Sie gerne zu den gesetzlichen Regelungen auf.
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